FÜR FAHRSCHULEN

Die nächste Klasse fährt elektrisch.

AM-Ausbildung und B196 auf E-Fahrzeugen — gegen Anlage 7 FeV gerechnet, mit CoC-Nachweis vor Vertragsschluss, aus Mannheim.

Der Film · 111 Sekunden

Darf man darauf ausbilden?

Anlage 7 FeV gibt die Antwort — der Film rechnet sie offen vor: die AM-Flotte, das B196-Fenster und das CoC, das es verbindlich macht.

Klasse AM: fünf Fahrzeuge, ein Maßstab.

Anlage 7 FeV verlangt für das AM-Prüfungsfahrzeug mindestens 40 km/h — unsere fünf 45er erfüllen das, bei unter 4 kW Dauerleistung. Die Einstufung Ihres konkreten Fahrzeugs weisen wir mit dem CoC nach: vor Vertragsschluss, bei jedem Fahrzeug. Und bei AM gibt es keine Automatik-Eintragung — § 17a FeV nimmt die Klasse ausdrücklich aus.

B196: ein Modell liegt im Fenster.

Für elektrische Schulungsfahrzeuge der A1-/B196-Ausbildung verlangt Anlage 7 ein Leistungsgewicht von 0,08 bis 0,10 kW/kg — Dauerleistung geteilt durch die Masse ohne Antriebsakku. Genau ein Modell unseres Programms liegt darin: der Vmoto Stash mit 9,0 kW auf 108 kg = 0,083. Verbindlich macht das erst das fahrzeugspezifische CoC — Vorlage vor Vertragsschluss, mit Rücktrittsrecht. Liegt der Wert nicht im Fenster, kaufen Sie nicht.

Und was wir nicht können, sagen wir vorher.

Mofa-Ausbildung (25 km/h): kein passendes Fahrzeug im Programm. Die offene A1 ohne Schaltmotorrad: gibt es nicht — Schlüsselzahl 78 ist real. Und eine THG-Prämie gibt es für diese Fahrzeugklassen nicht: L1e und L3e-A1 sind ausgeschlossen. Wer Ihnen anderes verspricht, rechnet falsch.

Demo bei uns in Mannheim.

Kommen Sie mit Ihren Fahrlehrern in die Augartenstraße — fahren, vergleichen, alles fragen. Die schriftliche Anlage-7-Rechnung nehmen Sie mit, auch wenn Sie nicht kaufen. Kostenlos, nach Terminabsprache: Mo–Do + Sa 9–20 Uhr, Fr 9–12 Uhr.